Erstattungsfähigkeit von Real-Time-CGM-Systemen

Seit Sommer 2016 sind rtCGM-Systeme unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähige Kassenleistung.

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Gutachtenvorlage zur Beantragung des DEXCOM rtCGM-Systems

Unser neues und innovatives Gutachtentool ermöglicht Ihnen und Ihrem Praxisteam eine schnellere und einfachere Erstellung von medizinischen Gutachten in Fließtextform.

Über eine Eingabemaske werden alle notwendigen Patientendaten erfasst und anschließend durch das System auf Vollständigkeit überprüft, bevor ein PDF-Dokument erstellt wird, welches lediglich noch Ihrer Unterschrift bedarf.

Hinweis: zur Verwendung des Gutachtentools wird der Adobe Reader benötigt. Die Bearbeitung der Eingabemaske innerhalb eines Webbrowsers ist nicht möglich. Bitte laden Sie das PDF auf Ihrer Festplatte und öffnen Sie das Dokument von dort aus.

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Wichtige Unterlagen

Zur Unterstützung bei der richtigen Rezeptierung finden Sie hier alle relevanten Unterlagen zur Kostenübernahme. Stand 23.01.2024.

Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen

Dexcom G6 Musterrezepte

Dexcom G7 Musterrezepte

Voraussetzungen bei den Patienten**

Die ideale rtCGM-Lösung für Patienten mit intensivierter Insulinbehandlung.

Vorliegen einer insulinpflichtigen Diabetes mellitus Erkrankung mit intensivierter Insulinbehandlung

Es bedarf einer intensivierten Insulinbehandlung, welche bereits geschult wurde und angewandt wird.

Therapieziel

Mit dem behandelnden Facharztⁿ müssen ein Therapieziel und die Nutzungsdauer festgelegt werden.

Fachärztliche Betreuung

Die Behandlung/Betreuung muss durch einen Facharztⁿ erfolgen.

Rezeptierung & Erstattungsfähigkeit

Gelbe Liste und IFA

Dexcom rtCGM-Systeme sind in der Gelben Liste und IFA gelistet. Laden Sie sich hier unsere Legende zur einfachen Nutzung in Ihrer Praxissoftware herunter.

Informationen zur Erstattungsfähigkeit von rtCGM-Systemen

Die Kosten für rtCGM-Systeme werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


** Zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Beschluss des G-BA vom 16. Juni 2016, abrufbar unter: www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf

ⁿ Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder 2. Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder 3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie."